Die Arbeit auf einem Dach ist lebensgefährlich. Nicht nur Dachhandwerker*innen sind darauf angewiesen, dass die Planung und Ausführung von Absturzsicherungen mit größter Sorgfalt und Fachkenntnis erfolgt, sondern auch dachfremde Berufsgruppen wie Elektriker*innen, die u. U. ebenfalls auf Dächern tätig werden.

Von Beginn an muss deshalb mitgeplant werden, welche Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude notwendig sind. Das ist nicht nur eine Frage der persönlichen Verantwortung von Planer*innen und Bauherr*innen, die Berufsgenossenschaft hat Art und Umsetzung geeigneter Maßnahmen auch in eine Richtlinie gegossen.

Die Maßnahmenkonzepte für ein Gebäude müssen eine entsprechende Sicherungsstufe gemäß der Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern aufweisen (Anhang Punkt 4):

Download: DGUV-Information 201-056 (bislang BGI 5164)

Gerne stehen wir Ihnen bei der Planung und Umsetzung zur Seite. Darüber hinaus begleiten wir Sie auch mit den Wartungen, die zum ordentlichen Betrieb der Anlage notwendig sind.