Wir bei ISOBAU wollen unbedingt, dass unsere Kolleg*innen auf dem Dach am Abend wieder gesund und munter bei ihren Familien sind. Deshalb tun wir alles, was in unserer Macht steht, um die Dachränder unserer Baustellen zu sichern.

Abgesehen von unserer persönlichen Sorge um unsere Mitarbeiter*innen ist die Sicherung der Absturzkanten am Flachdach auch Pflicht, geregelt in Abschnitt 4 ASR A2.1 der technischen Regeln für Arbeitsstätten:

[Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)] Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

Wir haben natürlich entsprechende Gerüstsysteme für den Dachrand im eigenen Betrieb. Bei Bedarf arbeiten wir außerdem mit namhaften Servicedienstleistern zusammen. Gerade bei der Sanierung von Objekten mit Flachdach schneidet das Dachrandgerüst oft sogar preislich besser ab als ein Fassadengerüst, sofern an der Fassade selbst gar nichts zu tun ist.

Sie wollen nur an unser Dachrandgerüst, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen? Vielleicht weil Sie selbst ein Dachdeckerbetrieb sind oder bereits gut mit einem unserer Mitbewerber zusammenarbeiten? Gern!

Wir bieten Ihnen die vorschriftsgemäße Dachrandsicherung auch als isolierte Dienstleistung an.