Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen künftig seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.

Der Verein ist bei seiner Tätigkeit an die Leitlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 23.09.2016, gebunden.

Auch sonstige Vergabestellen (z.B. auch private Bauherren) können sich für die Auswahl zuverlässiger Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in dem Teil des amtlichen Verzeichnisses auf der Homepage des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen erkundigen, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist.

Die präqualifizierten Unternehmen wurden hinsichtlich deren Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A (Auflistung der Eignungskriterien siehe Anlage 1) geprüft und präqualifiziert.

Auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise sind davon nicht erfasst. Dies betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung. Ihre Vorteile:

  • Der Arbeitsaufwand für die Eignungsprüfung bei Angeboten wird minimiert.
  • Die Eignungsprüfung kann auf auftragsbezogene Kriterien konzentriert werden.
  • Anbietende Unternehmen dokumentieren ihre Zuverlässigkeit mit einer Art Gütesigel
  • Die Auswahl von Teilnehmern an beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnamewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird erleichtert, da Eignungsnachweise, insbesondere die Referenzen, mit der Internetliste stets abrufbar zur Verfügung stehen.
  • Ausschlüsse von Angeboten aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise werde vermieden.